Leistungen
Allgemeine Maßnahmen
- Allgemeinärztliche Untersuchung und Beratung
- Heilkräuterteebehandlung
- Laboruntersuchungen (Blut, Urin und andere Körperausscheidungen)
- Elektrokardiogramm
- Gefäßuntersuchung Arme und Beine
- Chirotherapeutische Untersuchung und Behandlung
- Injektionen und Infusionen („Tröpfe“)
- Aderlaßbehandlung
- Schröpfkopfbehandlung
- Schmerztherapie
- Neuraltherapie
- Komplexhomöopathie
Vorsorgeuntersuchungen
- Gesundheitsuntersuchung („Check-up 35“)
- Hautkrebsscreening ab 35. Lebensjahr
- Krebsvorsorgeuntersuchung bei Männern
- Jugendgesundheitsuntersuchung (12.-14.Lebensjahr)
- Teilnahme an DMP-Programmen der Krankenkassen für Herzerkrankungen und Diabetes
Spezielle Behandlungen (kostenpflichtig nach GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte)
- Ohr- und Körper-Akupunktur (nicht nach Modell der gesetzlichen Krankenkassen)
- Osteopathische Therapie
- Konstitutionelle klassische homöopathische Therapie
- Symbioselenkung des Darmes
- Fastentherapie
- Störfeldtherapie
- Lasertherapie
- Kinesio- und Medico-Tape-Therapie
- Reisemedizinische Beratung
Spezielle Untersuchungen
- Versicherungsuntersuchungen
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- Kindergartenuntersuchungen
- Sporttauglichkeitsuntersuchungen
- Berufstauglichkeitsuntersuchungen
- Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
Wir sind wie viele Menschen in Deutschland bei der Arbeit leider nicht frei von Zwängen und Vorschriften. Alle Leistungen, die wir an und für Kranke( n ) erbringen, sind dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unterlegen. Laut Sozialgesetzbuch V ( SGB V ), Paragraph 12 heißt dies im Wortlaut: „ Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. „ Trotz dieser Sparidee können Sie bei uns davon ausgehen, daß die für Ihre Gesundheit nötigen Dinge vorgenommen werden.